Understand the business!

Das ist seit vielen Jahren die Philosophie von uns.

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater arbeiten wir mit Leidenschaft für die Ziele unserer Mandanten.

Mit Ehrgeiz, Präzision, Begeisterung und der Bereitschaft zu kontinuierlicher Verbesserung sind wir immer für Mandanten und Mitarbeiter da. Dabei denken wir in Lösungen, nicht in Problemen. Normal ist anders.

Aus langjähriger Erfahrung verstehen wir die Bedürfnisse und das Geschäft unserer Mandanten und können daher effizient und erfolgreich beraten. Und das mit hoher Flexibilität und Geschwindigkeit.

Wenn wir nur für Geld und Gewinn arbeiten, bauen wir uns ein Gefängnis.

Antoine de Saint-Exupéry

Persönliche Steuer- und Wirtschaftsberatung - kompetent und engagiert.

Als inhabergeführte Kanzlei in zentraler Lage im Herzen von Leipzig richten wir uns steuer- und wirtschaftsberatend an Privatkunden, Freiberufler sowie an Unternehmen der verschiedensten Branchen und Rechtsformen, aus Leipzig und überregional.

Wenn Sie auf kompetente, individuelle und ganzheitliche Steuerberatung Wert legen und einen Steuerberater als festen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Belange suchen, sind Sie bei uns genau richtig.

Wir kümmern uns um Sie - als Mandant und Mensch.

WICHTIG & AKTUELL

Hier finden Sie aktuelle Steuernews.

02.06.2023 Bundestag beschließt Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Der Bundestag hat am 11.05.2023 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen beschlossen. Die Richtlinie zielt darauf ab,...
01.06.2023 Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben (BFH)
Hat ein Erblasser letztwillig Vor- und Nacherbschaft verfügt, erben zivilrechtlich der Vorerbe und der Nacherbe nacheinander, aber beide vom ursprünglichen Erblasser. Erbschaftsteuerlich gilt dagegen nur der Vorerbe als Erbe des Erblassers (§ 6 Abs. 1 ErbStG), sodass sein...
30.05.2023 Keine ermäßigte Besteuerung von Corona-Hilfen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind. Der Kläger führte als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb, der eine Gaststätte und...
24.05.2023 Steuerbonus für den Frühjahrsputz
Wer seinen Garten oder seine Wohnung verschönern lassen möchte, kann Steuern sparen. Allerdings nur, wenn die Rechnung der beauftragten Firma nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt wird. So viel Steuerabzug ist möglich Bevor der Frühjahrsputz losgeht, sollten Stpfl....
22.05.2023 Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe
Der BFH hat mit Urteil vom 15.02.2023 entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24...