Durchführung von Due Diligence im Bereich Rechnungswesen und Steuern

Der Begriff Due Diligence kommt aus dem angelsächsischen Raum und bedeutet so viel „Durchführung einer Prüfung mit angemessener Sorgfalt“.

Die Due Diligence im Bereich Rechnungswesen und Steuern, auch Financial Due Diligence genannt, ist regelmäßig wesentlicher Bestandteil im Rahmen einer beabsichtigten Unternehmenstransaktion. Diese kann den Kauf eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe, aber auch den Erwerb nur von Teilbereichen einer wirtschaftlichen Einheit oder einzelnen Wirtschaftsgütern umfassen. Ziel der von uns angebotenen Due Diligence-Prüfung ist die Identifikation betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Chancen und Risiken von Unternehmensakquisitionen sowie als Ergebnis die Gewinnung von Erkenntnissen, die die Herleitung einer optimalen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Transaktionsstruktur ermöglichen. Dabei arbeiten wir gerne mit den Rechtsanwälten Ihres Vertrauens zusammen, da die Beleuchtung rechtlicher Aspekte weiterer wesentlicher Bestandteil der Due Diligence ist.

Da wir aufgrund zahlreicher Mandate in diesem Bereich über umfassende Erfahrungen und eine entsprechende Routine verfügen, können wir die Due Diligence im Bereich Rechnungswesen und Steuern maßgeschneidert für Sie durchführen.

Nähere Informationen rund um die Due Diligence sowie ein individuelles Angebot lassen wir Ihnen bei Interesse gern zukommen.